Mit staatlicher Prämie ansparen.

Nachteile vom Bausparen

  • Vorzeitige Verfügung führt zur Abzinsung, zum Verlust der Prämie und zur Verrechnung der Verwaltungskostenpauschale

Achtung:

Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages wird das Sparguthaben abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und die Verwaltungskostenpauschale angelastet. Die Höhe dieser Gebühr finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Ihrer" Bausparkasse. Wird ein Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum vorzeitig aufgelöst, wird die Bausparprämie nicht rückverrechnet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

zurück | TOP | Druckansicht | PDF