Mit staatlicher Prämie ansparen.

Der passende Tarif
Wählen Sie den richtigen Tarif, je nach dem ob es Ihr Ziel ist, zunächst anzusparen oder gleich ein Darlehen aufzunehmen. Bausparverträge welche als Ansparform verwendet werden, sind prämienbegünstigt. Bausparverträge, mit denen Sie gleich ein Darlehen aufnehmen werden, sind es nicht.

Anspartarife

A) Der Erwachsenen Spar Tarif

Dies ist der Tarif für Bausparer, die beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben.

  • Der Zinssatz für Bauspareinlagen beträgt anfänglich 3,5 % jährlich; anschließend variable Verzinsung
  • Bauspardarlehen ist möglich
  • Mindestwartezeit bis zur Zuteilung des Darlehens beträgt 6 Jahre ab Einzahlung des ersten Bausparbeitrages
  • Niedriger Darlehenszinssatz mit einer Obergrenze von 5 % für die ersten 5 Jahre der Dahrlehenslaufzeit. Anschließend gilt die Zinsobergrenze von 6 %.

B) Der Jugend Spar Tarif:

Auch Kinder und Jugendliche, die beim Abschluss des Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können Bausparen und kommen in den Genuss prämienbegünstigten sparens:

  • Vorteile sind geringe jährliche Spesen sowie kein Verwaltungskostenbeitrag bei der Zuteilung
  • Der Zinssatz für Bauspareinlagen beträgt anfänglich 3,5 % jährlich; anschließend variable Verzinsung
  • Spätere Finanzierung ist möglich
  • die Mindestwartezeit bis zur Zuteilung des Darlehens beträgt 6 Jahre ab der Einzahlung des ersten Bausparbeitrages
  • Niedriger Darlehenszinssatz mit einer Obergrenze von 5 % für die ersten 5 Jahre der Dahrlehenslaufzeit. Anschließend gilt die Zinsobergrenze von 6 %.


C) Tarif für Darlehensnehmer:

Speziell für Darlehensinteressenten mit sofortigem Finanzierungswunsch gibt es einen Tarif mit kürzerer Mindestwartezeit. Dieser Bauspar Tarif ist nicht prämienbegünstigt. Eine Sofortfinanzierung ist ab 1,75 % (Effektiv 2,94 %) möglich.

  • Die Mindestwartezeit bis zur Zuteilung des Darlehens beträgt 18 Monate
  • Keine Wartezeit durch sofortige Vorfinanzierung
  • Niedriger Darlehenszinssatz mit einer Obergrenze von 5 % für die ersten 5 Jahre der Dahrlehenslaufzeit. Anschließend gilt die Zinsobergrenze von 6 %.
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